Neue Photovoltaik-Regelungen ab 1. März 2025 - Was Sie wissen müssen und wie Nurda Sie dabei unterstützt

Die Energiezukunft ist solar – und mit den neuen gesetzlichen Regelungen ab dem 1. März 2025 wird Photovoltaik bei Neubauten noch relevanter. Wer heute baut, sollte sich frühzeitig mit den Anforderungen und Möglichkeiten befassen, um von günstiger Solarenergie und langfristigen Einsparungen zu profitieren. Als erfahrenes Bauunternehmen begleitet NURDA Sie bei der Planung und Umsetzung einer maßgeschneiderten Photovoltaiklösung für Ihr neues Zuhause.

Wesentliche Änderungen im Überblick:

1. Pflicht zur Installation von Smart Metern und Steuerboxen
Alle neuen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 7 kWp müssen mit intelligenten Messsystemen (Smart Metern) und Steuerboxen ausgestattet werden. Diese Geräte ermöglichen eine präzise Messung und Steuerung der Einspeiseleistung, wodurch das Stromnetz effizienter gemanagt und vor Überlastungen geschützt wird. Fehlt diese Ausstattung, wird die Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung begrenzt.

2. Anpassungen bei der Einspeisevergütung
Bei negativen Strompreisen entfällt künftig die Einspeisevergütung für eingespeisten Solarstrom. Allerdings wird der Förderzeitraum entsprechend verlängert, um einen Ausgleich für die entgangene Vergütung zu schaffen. Diese Maßnahme soll Anreize setzen, den Eigenverbrauch zu optimieren oder in Speichertechnologien zu investieren.

3. Erhöhte Kosten für Messsysteme
Die jährlichen Gebühren für Smart Meter und Steuerungseinrichtungen steigen je nach Anlagengröße. Für Anlagen zwischen 2 und 15 kW erhöhen sich die Gebühren beispielsweise von 20 € auf 50 €, zuzüglich 50 € pro Jahr für die Steuerungseinrichtung. Diese Kosten sollten bei der Planung neuer Anlagen berücksichtigt werden.

4. Erweiterte Nutzung von Batteriespeichern
Betreiber können künftig nicht nur ihren selbst erzeugten Solarstrom speichern, sondern auch Netzstrom bei negativen Strompreisen günstig beziehen und später gewinnbringend einspeisen. Dies bietet neue wirtschaftliche Chancen und fördert die Flexibilität im Umgang mit Stromspeichern.

5. Registrierungspflicht im Zentraleinheiten- und Komponentenzertifikate-Register (ZEREZ)
Ab Februar 2025 ist der Betrieb von Photovoltaikanlagen ohne Eintrag im Zentraleinheiten- und Komponentenzertifikate-Register (ZEREZ) nicht mehr zulässig. Wechselrichter und bei größeren Anlagen auch zusätzliche Komponenten müssen registriert werden, um den Netzanschluss zu gewährleisten.

Als Bauunternehmen denken wir bei NURDA nicht nur an Ihre vier Wände, sondern an die gesamte Energiebilanz Ihres Hauses. Wir helfen Ihnen, Photovoltaik von Anfang an in Ihre Bauplanung zu integrieren – optimal abgestimmt auf Ihr Dach, Ihre Energiebedürfnisse und die neuen gesetzlichen Anforderungen.

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